Das Ambulant Betreute Wohnen – eine Alternative zum Heim

Der Traum von einem Leben in der eigenen Wohnung muss kein Traum bleiben. Wir helfen Menschen mit einer geistigen, körperlichen oder psychischen Behinderung ein selbstbestimmtes Leben in den eigen vier Wänden zu führen. Dabei ist es unerheblich, ob Sie bereits eine eigene Wohnung haben oder sich auf ein Leben in einer eigenen Wohnung vorbereiten.


Keine Angst vor dem Alleinsein, den Herausforderungen des Alltags – wir begleiten Sie in allen Lebensbereichen

Gemeinsam mit Ihnen und/oder ihrem gerichtlichen Betreuer legen wir fest, wo Sie Hilfe brauchen. Dabei stehen Ihre eignen Wünsche und Ziele im Mittelpunkt, wir unterstützen Sie bei der Umsetzung. Wir helfen Ihnen bei der Haushaltführung, beim Einkaufen, bei der Wäschepflege, bei der Gestaltung der Freizeit. Sie sind auch nicht allein, wenn es um Arzttermine oder die Begleitung zu Ämtern und Behörden geht.

Betreuung und selbstbestimmt leben – wie soll das gehen?

Die Inanspruchnahme unserer Dienste ist freiwillig und ist geprägt von gegenseitigem Verständnis, Vertrauen und Akzeptanz. Bevor ein Betreuungsvertrag abgeschlossen wird, lernen wir uns kennen. Es geht nicht darum, Ihnen alle Aufgaben des Lebens abzunehmen, sondern Ihnen Unterstützung und Beistand zu geben. Wir wollen Sie ermuntern, Probleme anzupacken, sich nicht zu verschließen. Dafür stehen wir an Ihrer Seite. Wir gehen gemeinsam an die Lösung von Aufgaben, die sie bisher vor sich hergeschoben haben oder wo Ihnen der Mut fehlte, sie anzugehen. Streit mit den Nachbarn? Auseinandersetzungen mit der Wohnungsverwaltung? Einteilung der finanziellen Mittel? Gesunde Lebensweise und vieles mehr sind dabei nur einige Fragen, die uns oft begegnen und mit denen Sie allein nicht fertig werden. Wir wollen Sie auf Ihrem Weg in ein selbstbestimmtes Leben begleiten.


Ambulant Betreutes Wohnen – wer soll das bezahlen?

Das Ambulant betreute Wohnen ist eine Sozialleistung für Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung nicht allein in der Lage sind, ihre individuelle Lebenssituation zu meistern. Die Finanzierung erfolgt über das örtliche Sozialamt bzw. dem Kommunalen Sozialverband (KSV) in Sachsen. Auch eine Selbstzahlung ist möglich. In der Regel übernimmt der gerichtliche Betreuer oder auch ein Familienangehöriger die Antragstellung, wir geben aber auch hier gern Unterstützung durch erforderliches Zuarbeiten. Die Betreuungszeit richtet sich nach dem individuellen Hilfebedarf des Antragstellers. Auch die Kontakthäufigkeit ist vom Einzelfall abhängig.