Das Pflegegesetz wurde ab 2017 dahingehend geändert, dass auch körperlich gesunde Menschen Zuwendungen aus der Pflegekasse erhalten können. Denn körperlich fit sein, bedeutet nicht automatisch, keine Hilfe und Unterstützung zu benötigen. Voraussetzung ist eine eingeschränkte Alltagskompetenz. Der Pflegegrad 1 ist eine Leistung der Krankenkasse, er kann trotz eines anerkannten Pflegegrades zusätzlich geleistet werden, aber auch die separate Beantragung ist möglich.
Der Begriff „niedrigschwellige Betreuungs-und Entlastungsangebote“ wurde mit der neuen Gesetzgebung ersetzt durch „Angebote zur Unterstützung im Alltag“.
Nicht die Schwere der Pflege ist ausschlaggebend, der Grad einer Behinderung, sondern die Einschränkungen im Alltag. Das Ambulant betreute Wohnen kann nicht alle Bedürfnisse des behinderten Menschen abdecken, hier kann über den Pflegegrad 1 Abhilfe geschaffen werden.
Wenn ein Mensch nicht mehr in der Lage ist, die alltäglichen Aufgaben eigenverantwortlich und unabhängig zu erfüllen, dann benötigt er Hilfe und Unterstützung, dann sind wir da.
Hier ein Auszug aus unseren Angeboten:
Um die Angebote zur Unterstützung im Alltag in Anspruch nehmen zu können, muss ein Antrag bei der Pflegekasse/Krankenkasse gestellt werden.
Der medizinische Dienst der Krankenkassen legt fest, ob eine Einschränkung der persönlichen Alltagskompetenz vorliegt. Die Kostenerstattung der Krankenkasse beträgt 125,00 €.
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt durch mein Unternehmen, damit nehmen wir ihnen aufwendige Korrespondenzen mit der Krankenkasse ab.
Haben Sie keine Scheu, notwendige Hilfen zu beantragen. Auch dabei stehen wir an Ihrer Seite. Das Anliegen meines Unternehmens besteht darin, Betreuungsleistungen in vielfältiger Form aus einer Hand zu bieten, weil das ein wichtiger Garant für Vertrauen und gegenseitiges Verständnis ist. Dafür stehen mir ausgebildete Fachkräfte und ehrenamtliche Helfer zur Seite.